Jetzt Zuschuss der Pflegekasse oder der Investitionsbank sichern


Förderung und Zuschuss Treppenlift

Treppenlift für eine gerade Treppe
  • Ein Treppenlift für eine gerade Treppe kann vollkommen von der Pflegekasse, durch Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, bezahlt werden. 
  • Zuschuss durch die Krankenkasse bzw. durch die Pflegekasse von 4.000€ ab dem ersten Pflegegrad pro Person möglich.
  • Bei zwei Personen mit einem Pflegegrad ist eine Förderung von bis zu 8.000€ wahrscheinlich
  • Förderung von bis zu 16.000€ für Wohngemeinschaften
  • Gern beraten wir Sie über Förderung und Zuschuss der Kassen
  • Wichtig: Erst Antrag stellen, die Genehmigung der Pflegekasse abwarten und dann erst Ihren Treppenliftpartner beauftragen.
  • Weiterhin bezuschusst die Investitionsbank Sachsen-Anhalt z.B. einen Treppenlift mit bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

 

Harzlift informiert Sie über Förderung und Zuschuss der Krankenkasse oder Pflegekasse. Wir zeigen Ihnen Fördermöglichkeiten für einen Treppenlift, Plattformlift oder Hebelift in Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Niedersachsen und Berlin-Brandenburg auf.

Sichern Sie sich jetzt ihren Zuschuss. Harzlift - Markenlifte zum fairen Preis.


Mehr Möglichkeiten durch das Pflegestärkungsgesetz II

 

Seit dem 01.01.2017 ist das Pflegestärkungsgesetz (PSG II) voll in Kraft getreten. Hierbei ersetzen 5 Pflegegrade die bisherigen 3 Pflegestufen.

Durch die breitere Staffelung ist es jetzt einfacher geworden, als pflegebedürftig eingestuft zu werden.

Somit ist es auch leichter eine finanzielle Unterstützung der Pflegekasse zu bekommen.

Wer im "alten System", wegen zu geringer Pflegebedürftigkeit noch Außen vor war, hat jetzt bessere Chancen, Leistungen von der Pflegeversicherung zu bekommen.

Bereits ab dem ersten Pflegegrad können Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewährt werden.

Unter einer wohnumfeldverbessernde Maßnahme zählt natürlich auch die Anschaffung eines Treppenlifts.

Wenn sich z. B. das Schlafzimmer und/oder das Badezimmer in der oberen Etage befinden, haben sie als Antragsteller sehr gute Aussichten auf einen Zuschuss. 

Sofern eine Einstufung in einem Pflegegrad vorliegt, können derzeit bis zu 4.000 € von der Pflegekasse für  wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewährt werden.


Förderung beantragen...Was müssen Sie tun?

 

Die Grundvoraussetzung für den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ist die Einstufung in einen Pflegegrad.

Haben Sie noch keinen Pflegegrad, können Sie bei der Pflegekasse einen Antrag stellen.

Nach einem Ortstermin vom Medizinischen Dienst erfolgt die Einstufung in einer der 5 Pflegegrade meist innerhalb von wenigen Wochen.

Ist der Pflegegrad erfasst, muss ein Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei Ihrer Pflegeversicherung gestellt werden.

Zu dem Antrag auf Zuschuss der Pflegekasse benötigen Sie noch einen Kostenvoranschlag für die künftige Liftanlage.

Ganz wichtig ist, dass der Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt ist, bevor der Lift bestellt wird, da rückwirkend keine Leistungen von der Pflegeversicherung gezahlt werden.

 

Wir helfen Ihnen gern bei der Beantragung der Förderung.

 

Selbstverständlich erstellen wir Ihnen gern einen Kostenvoranschlag für Ihren neuen Harzlift, damit sie in den Genuss der Bezuschussung von bis zu 4.000€ von der Pflegekasse kommen.

 

Rufen Sie uns zu einem unverbindlichen Termin an.

 

Ihren Harzlift - Berater erreichen Sie  unter 039423-694400. 


Zuschuss durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Das "Sachsen-Anhalt Aufzugsprogramm"

 

Unter dem Motto "Mehr Barrierefreiheit für Jung und Alt" unterstützt das Programm Investitionen in die uneingeschränkte Mobilität von Rollstuhlfahrern, gehandicapte und ältere Menschen, sowie Eltern mit Kleinkindern.

 

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen mit selbst genutztem Eigentum und private Vermieter
  • Gewerbliche Vermieter, Gemeinschaften von Wohneigentum und Wohnungsunternehmen

Was wird gefördert?

  • Wege zu Gebäuden sowie regelmäßig genutzte Einrichtungen, wie Stellplätze, Garagen oder Spielplätze
  • Umbau zur Schaffung von Abstellplätzen für Kinderwagen, Rollatoren/Rollstühle und Fahrräder
  • Abbau von Barrieren und Schaffung von Bewegungsflächen
  • barrierereduzierende Umgestaltung von Treppenanlagen
  • Einbau, Nachrüstung oder Verbesserung von Aufzugsanlagen, Treppenliften, Rampen, Stütz- und Haltesystemen

 Wie wird gefördert?

  • Zuschuss in Höhe von bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben mit maximal 10.000€ je Wohneinheit

Hier der Link zum "Sachsen-Anhalt AUFZUGSPROGRAMM"


Leistungen nach einem Unfall

 

Wird nach einem Unfall das Treppensteigen zur Qual, so kann bei verschiedenen Kostenträgern ein Zuschuss beantragt werden.

 

Erleiden Sie z. B. einen Berufsunfall können sie fest mit der Unterstützung der BG (Berufsgenossenschaft) rechnen.

 

Es besteht die Möglichkeit, dass die BG die gesamten Kosten für Kauf, Montage und sogar für Wartung und Reparatur übernimmt.

 

Erleiden sie durch die Schuld eines Dritten einen Verkehrsunfall, so tritt in der Regel die Haftpflichtversicherung für die Kosten einer Liftanlage bei.

 

Kommt es im Wehrdienst zu einer eingeschränkten Mobilität können Sie mit einer Unterstützung des örtlichen Versorgungsamts rechnen. 


Weitere Fördermöglichkeiten

 

Wenn Sie nicht arbeiten können, weil sie eine Treppe nicht überwinden können, besteht die Möglichkeit bei der Agentur für Arbeit, der Rentenversicherung oder beim Integrationsamt einen Zuschuss für einen Lift zu beantragen.

 

Sind sie Empfänger für Sozialhilfe und sind nicht in der Lage einen Kredit für einen notwendigen Lift aufnehmen, dann kommt das Sozialamt zur Unterstützung in Frage.  

 

Ihren Harzlift - Berater erreichen Sie  unter 039423-694400.

 


Wir helfen bei der Beantragung Ihrer Förderungen z.B. von der Pflegekasse