Informationen über Förderung und Zuschuss der Krankenkasse oder Pflegekasse. Aufzeigen von Fördermöglichkeiten für einen Treppenlift, Plattformlift oder Hebelift in Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Niedersachsen und Berlin-Brandenburg.
Seit dem 01.01.2017 ist das Pflegestärkungsgesetz (PSG II) voll in Kraft getreten. Hierbei ersetzen 5 Pflegegrade die bisherigen 3 Pflegestufen.
Durch die breitere Staffelung ist es jetzt einfacher geworden, als pflegebedürftig eingestuft zu werden.
Somit ist es auch leichter eine finanzielle Unterstützung der Pflegekasse zu bekommen.
Wer im "alten System", wegen zu geringer Pflegebedürftigkeit noch Außen vor war, hat jetzt bessere Chancen, Leistungen von der Pflegeversicherung zu bekommen.
Bereits ab dem ersten Pflegegrad können Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewährt werden.
Unter einer wohnumfeldverbessernde Maßnahme zählt natürlich auch die Anschaffung eines Treppenlifts.
Wenn sich z. B. das Schlafzimmer und/oder das Badezimmer in der oberen Etage befinden, haben sie als Antragsteller sehr gute Aussichten auf einen Zuschuss.
Sofern eine Einstufung in einem Pflegegrad vorliegt, können derzeit bis zu 4.000 € von der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewährt werden.
Die Grundvoraussetzung für den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ist die Einstufung in einen Pflegegrad.
Haben Sie noch keinen Pflegegrad, können Sie bei der Pflegekasse einen Antrag stellen.
Nach einem Ortstermin vom Medizinischen Dienst erfolgt die Einstufung in einer der 5 Pflegegrade meist innerhalb von wenigen Wochen.
Ist der Pflegegrad erfasst, muss ein Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei Ihrer Pflegeversicherung gestellt werden.
Zu dem Antrag auf Zuschuss der Pflegekasse benötigen Sie noch einen Kostenvoranschlag für die künftige Liftanlage.
Ganz wichtig ist, dass der Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt ist, bevor der Lift bestellt wird, da rückwirkend keine Leistungen von der Pflegeversicherung gezahlt werden.
Wir helfen Ihnen gern bei der Beantragung der Förderung.
Selbstverständlich erstellen wir Ihnen gern einen Kostenvoranschlag für Ihren neuen Harzlift, damit sie in den Genuss der Bezuschussung von bis zu 4.000€ von der Pflegekasse kommen.
Rufen Sie uns zu einem unverbindlichen Termin an.
Ihren Harzlift - Berater erreichen Sie unter 039423-694400.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet für alle einen zinsgünstigen Kredit, die barrierereduzierend und einbruchsichernd umbauen oder umgebauten Wohnraum kaufen.
Die Kreditsumme beläuft sich auf 50.000€, unabhängig von Ihrem Alter.
Hier der Link zum Darlehen der KfW
Weiterhin können Privatpersonen einen Zuschuss von bis zu 6.250 € je Wohneinheit zur Barrierereduzierung beantragen.
Hier der Link zum Zuschuss der KfW
Wird nach einem Unfall das Treppensteigen zur Qual, so kann bei verschiedenen Kostenträgern ein Zuschuss beantragt werden.
Erleiden Sie z. B. einen Berufsunfall können sie fest mit der Unterstützung der BG (Berufsgenossenschaft) rechnen.
Es besteht die Möglichkeit, dass die BG die gesamten Kosten für Kauf, Montage und sogar für Wartung und Reparatur übernimmt.
Erleiden sie durch die Schuld eines Dritten einen Verkehrsunfall, so tritt in der Regel die Haftpflichtversicherung für die Kosten einer Liftanlage bei.
Kommt es im Wehrdienst zu einer eingeschränkten Mobilität können Sie mit einer Unterstützung des örtlichen Versorgungsamts rechnen.
Wenn Sie nicht arbeiten können, weil sie eine Treppe nicht überwinden können, besteht die Möglichkeit bei der Agentur für Arbeit, der Rentenversicherung oder beim Integrationsamt einen Zuschuss für einen Lift zu beantragen.
Sind sie Empfänger für Sozialhilfe und sind nicht in der Lage einen Kredit für einen notwendigen Lift aufnehmen, dann kommt das Sozialamt zur Unterstützung in Frage.
Ihren Harzlift - Berater erreichen Sie unter 039423-694400.